Änderungen und Ergänzungen des Termins sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Mietpreise, Anzahlung und Zahlung
Die Mietpreise bestimmen sich nach der aktuell gültigen Preisliste welche auf der Homepage www.oh3-studios.de
einzusehen ist. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Um einen Termin zu buchen, ist eine Anzahlung von 2 Stunden (die Mindestmietzeit) notwendig und vorab zu überweisen. So wird der erteilte Auftrag rechtswirksam. Eine Terminoption verfällt, sofern der Termin durch den Auftraggeber nicht innerhalb 5 Tage angezahlt wird. Die OH3-Studios sind dann berechtigt, sämtliche vertragliche Leistungen zu verweigern. Auch wird der Termin dann wieder zur Buchung an andere Kunden freigegeben.
Der restliche vereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe vor Mietbeginn oder unmittelbar danach bar oder mit Kartenzahlung zu entrichten.
Eine Buchung kann bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Wird ein Termin danach abgesagt, wird die oben genannte die Anzahlung als Schadensersatz einbehalten.
3. Mietzeit
Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit der vorher vereinbarten Uhrzeit, auch wenn der Mieter diesen erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrnimmt und endet mit der Bezahlung bzw. mit dem Verlassen der Räumlichkeiten.
Die vereinbarte Mietzeit ist strikt einzuhalten. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keinen Folgetermin ansteht.
4. Nutzung der Räume und der Technischen Einrichtungen
Die OH3-Studios vermieten an den Auftraggeber die in der Buchungsbestätigung genannten Räumlichkeiten für den dort festgelegten Zeitraum.
Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Auftraggeber oder dessen Kunden zu; Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist darüber hinaus nur mit schriftlicher Zustimmung der OH3-Studios zulässig.
Nach Beendigung der Vertragsdauer müssen alle angemieteten Räumlichkeiten aufgeräumt und in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Eine Reinigung bei Normalverschmutzung wird von den OH3-Studios übernommen. Darüber hinausgehende notwendige Reinigung werden durch eine, von OH3-Studios zu beauftragende Firma, auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt, wenn der Auftragnehmer dies nicht selbst übernehmen möchte.
Mit Inanspruchnahme der Räumlichkeiten besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, personelle und materielle Dienstleistungen der OH3-Studios, soweit sie für die Herstellung von seinen Produkten notwendig sind und zur Verfügung stehen, in Anspruch zu nehmen. Die OH3-Studios stellt diese Dienstleistungen oder Gegenstände gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung. Soweit OH3-Studios von dritter Seite Gegenstände beschafft, werde diese dem Auftraggeber zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich der anfallenden Handlingsfee laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der zu übernehmenden Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt er nicht unmittelbar bei Übergabe der Gegenstände, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, diese an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Technische Mängel oder Defekte an den Geräten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Defekte Geräte dürfen nicht weiter eingesetzt werden.
Die von OH3-Studios überlassenen oder für den Auftraggeber angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb der Studios werden alle Gegenstände nur gegen Lieferschein und Kaution ausgehändigt. Die Kosten anfallender Transporte trägt der Auftraggeber.
Strom- und Wasserverbrauch ist in der Mietzeit mit einbegriffen.
5. Haftung des Auftraggebers
Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände, geht mit Übergabe an den Auftraggeber an diesen über. Ebenso trägt er die Transport- oder Versandgefahr, auch dann, wenn Transportgut oder Versand durch die OH3-Studios im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt werden.
Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der übernommenen Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Studiobenutzung stehen.
Während der Mietzeit aufgrund der vertraglichen Nutzung notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden müssen vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Sollten während der Mietzeit Reparaturarbeiten dringend notwendig werden, sind das OH3-Studios berechtigt, sofort alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Ein Recht zur Mietzinsminderung besteht nur, wenn die Ursache für die notwendigen Reparaturarbeit nicht dem Auftraggeber zugerechnet werden kann.
Abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zzgl. Handlingsfee in Rechnung gestellt.
6. Haftung der OH3-Studios
Die OH3-Studios haften dem Auftraggeber gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für einen einzelnen Schadenfall ist die Haftung auf den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt.
Eine Haftung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten ab Beendigung des vertraglichen Verhältnisses. Im Falle einer eventuellen Haftung der OH3-Studios steht dem Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Recht zur Kündigung des Vertrages zu.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf diesen Vertrag findet Deutsches Recht Anwendung Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tauberbischofsheim.
AGBs OH3-Studios, Werbach, Stand 08/2022